Elternbeiträge

 

Für die Betreuung eines Kindes in der Kita oder Tagespflege ist entsprechend der Anzahl der Betreuungsstunden ein Elternbeitrag zu entrichten.

Über die Höhe des Elternbeitrages entscheidet der Stadtrat. Dieser Beiträge gelten einheitlich für alle Einrichtungen.

Elternbeiträge sind für das erste und zweite Kind gestaffelt. Seit dem 1. September 1998 übernimmt die Stadt Leipzig für das dritte Kind einer Familie die Kosten.

Geschwisterermäßigung wird gewährt bei einem Vertrag mit einer Mindestbetreuungszeit von täglich 4 Stunden oder einer wöchentlichen Mindestbetreuungszeit von 20 Stunden.


Die Elternbeiträge richten sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung.

 

 

 

Kindergrippe/ Tagespflege

 

 

 

8 Stunden Betreuung

 

 

1. Kind

 

 

 

 187,68 €

 

 

 

2. Kind

 

 

 

112,61 €

Alleinerziehend

1.Kind

 

 

 

168,91€

Alleinerziehend

2. Kind

 

 

 

93,84€


Stand vom 01.01.2015